Tablets in der Oberstufe

        • Häufig gestellte Fragen

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          • Muss mein Kind ein eigenes iPad besitzen?
            Nein. Die Nutzung eines privaten iPads ist freiwillig. Für digitale Unterrichtsphasen stehen schulische iPad-Klassensätze zur Verfügung.
             
          • Ab welcher Jahrgangsstufe kann ein privates iPad genutzt werden?
            Die Nutzung eines privaten iPads ist für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ab Jahrgang 10 vorgesehen.
             
          • Warum müssen private iPads in die schulische Verwaltung aufgenommen werden?
            Die schulische Geräteverwaltung ermöglicht einen lernförderlichen und verlässlichen Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht. Sie hilft dabei, benötigte Apps bereitzustellen, Ablenkungen zu reduzieren und einheitliche technische Voraussetzungen für den Unterricht zu schaffen.
             
          • Können auch Android-Tablets oder andere Geräte genutzt werden?
            Nein. Die schulische Geräteverwaltung unterstützt ausschließlich iPads. Andere Tablet-Systeme, insbesondere Android-Geräte, können technisch nicht in das Verwaltungskonzept eingebunden werden.
             
          • Benötige ich eine spezielle Lizenz?
            Ja. Für die Aufnahme eines privaten iPads in die schulische Geräteverwaltung ist eine gerätegebundene JAMF-Lizenz erforderlich.
             
          • Wo kann die JAMF-Lizenz erworben werden?
            Die Lizenz kann über den von der Schule vorgesehenen Anbieter EduXpert bezogen werden. Den entsprechenden Link finden Sie hier auf unserer Homepage.
             
          • Ich möchte ein neues iPad anschaffen. Was muss ich beachten?
            Neue iPads können direkt über den von der Schule empfohlenen Anbieter bestellt werden. In diesem Fall ist die erforderliche JAMF-Lizenz bereits enthalten.
             
          • Gibt es eine Versicherung für das Gerät?
            Ja. Über den Anbieter besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine Geräteversicherung abzuschließen, wenn dort ein neues Gerät bestellt wird. Informationen zu Leistungen und Konditionen erhalten Sie direkt beim Anbieter.
             
          • Was muss man beachten, wenn bereits ein iPad vorhandenen ist?
            Vor der Aufnahme in die schulische Geräteverwaltung muss das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden und die „Wo ist?“-Fuktion muss deaktiviert werden. Die Schule informiert rechtzeitig über die Termine zur Einrichtung der Geräte.
             
          • Werden meine Daten durch die Schule gesichert?
            Nein. Die Schule übernimmt keine Datensicherung.
             
          • Welche Daten sollte ich vor der Abgabe sichern?
            Es sollten alle wichtigen Daten gesichert werden, insbesondere:
            * GoodNotes-Mitschriften
            * Unterrichtsunterlagen
            * Dokumente
            * Fotos und Videos
            * persönliche Dateien

             
          • Wer ist für die Datensicherung verantwortlich?
            Die Verantwortung für die Sicherung und spätere Wiederherstellung aller Daten liegt bei den Nutzerinnen und Nutzern beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten.
             
          • Haftet die Schule für verlorene Daten?
            Nein. Für Datenverluste, die durch eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Datensicherung entstehen, kann die Schule keine Haftung übernehmen.
             
          • Kann die Schule auf persönliche Inhalte meines iPads zugreifen?
            Nein. Die schulische Geräteverwaltung dient ausschließlich dazu, das Gerät für den schulischen Einsatz zu reglementieren und bestimmte Einstellungen sowie schulisch benötigte Anwendungen zu verwalten.
            Persönliche Dokumente, Fotos, Videos, Nachrichten, E-Mails oder andere private Inhalte können nicht eingesehen werden.
             
          • Kann die Schule sehen, welche privaten Apps auf dem Gerät installiert sind?
            Ja, die Administration kann sehen, welche Apps auf dem verwalteten Gerät installiert wurden, um schulische Software bereitstellen zu können. Es können lediglich die schulisch bereitgestellten Apps durch die Schule gelöscht werden.
             
          • Kann die Schule private Daten löschen?
            Nein, die Schule hat keinen Zugriff auf private Daten.
             
          • Kann die Schule das iPad orten?
            Nein. Es erfolgt keine Ortung des Gerätes durch die schulische Verwaltung.
             
          • Kann die Schule sehen, was mein Kind zuhause mit dem iPad macht?
            Nein. Die schulische Geräteverwaltung ermöglicht eine Reglementierung und Bildschirmfreigabe lediglich innerhalb der Bluetooth-Reichweite.
             
          • Was passiert am Ende der Schulzeit mit der iPad-Verwaltung?
            Mit dem Ausscheiden aus dem ARG wird das iPad aus der schulischen Geräteverwaltung entfernt. Anschließend kann das Gerät wieder vollständig privat und ohne schulische Verwaltung genutzt werden.
             
          • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
            Bei organisatorischen oder technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Schule. Ansprechpartner sind dabei Herr Kästner und Herr Benrali.