Tablets in der Oberstufe

        • Verwaltung privater iPads


        • Wie funktioniert die Geräteverwaltung?

          Für die Aufnahme eines privaten iPads in die schulische Verwaltung ist der Erwerb einer gerätegebundenen JAMF-Lizenz erforderlich.

          Durch die Einbindung in die Geräteverwaltung kann das iPad technisch so eingerichtet werden, dass bestimmte Einstellungen und Anwendungen für den schulischen Einsatz zentral verwaltet werden können.

          Nach dem Ende der Schulzeit am ARG wird das Gerät aus der schulischen Verwaltung entfernt und kann anschließend uneingeschränkt privat genutzt werden. Dabei werden auch die seitens der Schule zur Verfügung gestellten Apps etc. entfernt.


          Aufnahme eines vorhandenen iPads in die Geräteverwaltung

          Bereits vorhandene iPads können in die schulische Geräteverwaltung aufgenommen werden. Hierfür werden regelmäßig zentrale Einrichtungstermine angeboten. Die jeweiligen Termine werden rechtzeitig über die Schule bekannt gegeben.

          Für die Aufnahme in die Geräteverwaltung muss das iPad auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Vor dem Zurücksetzen ist die Funktion „Wo ist?“ zu deaktivieren.


          Datensicherung

          Wichtig: Die Schule übernimmt keine Datensicherung.

          Vor der Abgabe des Geräts müssen sämtliche Daten eigenverantwortlich gesichert werden, um sie später wieder auf das Gerät zu übertragen. Dies betrifft insbesondere:

          • GoodNotes-Mitschriften
          • Unterrichtsunterlagen
          • Dokumente
          • Fotos und Videos
          • weitere persönliche Daten

          Bitte beachten Sie, dass das Wiederherstellen eines vollständigen Geräte-Backups nicht möglich ist. Wichtige Daten müssen daher vorab direkt aus den jeweiligen Anwendungen heraus gesichert werden, damit sie nach der Neueinrichtung auf demselben Weg wiederhergestellt werden können.

          Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor der Abgabe des Geräts, ob die Datensicherung vollständig und fehlerfrei durchgeführt wurde. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle benötigten Daten anschließend wieder verfügbar sind.

          Für Datenverluste, die durch eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Datensicherung entstehen, kann die Schule keine Haftung übernehmen.